Erläuterungen zum Mutterpass - S.14 , Weiterführende Ultraschall-Untersuchungen
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Über die Anlagen 1 a und 1 b der Mutterschafts-Richtlinie hinaus können weiter-führende Ultraschall-unter-suchungen zur Abklärung oder Überwachung pathologischer Befunde durchgeführt werden. Folgende Indikationen hierfür können z. B. sein:
Ausmessung des Muttermundhalses (Zervix) bei Zervixinsuffizienz oder Verdacht, bestätigter vorzeitiger Blasensprung und/oder vorzeitige Wehentätigkeit, Verdacht auf vorzeitige Plazentaablösung, Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestätigung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus.
Dopplersonographische Untersuchungen nach Anlage 1 d der Mutterschaftsrichtlinie
Mit Hilfe der dopplersonographischen Untersuchung (Strömungsgeschwindigkeitsmessung) kann der Blutkreislauf des Kindes beurteilt werden.
Folgende Indikationen sind aufgeführt:
Verdacht auf Wachstumsverzögerung, EPH-Gestose (-> Erklärung siehe unter Gravidogramm, Seite 7/8) der Mutter, Auffälligkeiten der fetalen Herzaktivität, Begründeter Verdacht auf fetale Fehlbildung/Erkrankung.