Wir haben einen
Leserbrief an die Hamburger Morgenpost geschrieben.
Worum gings?
Ein Vater würgte seinen 7-jährigen Sohn, weil er frech war und eine Nachbarin
bespuckt hatte. Der Vater wurde zu einer 8-monatigen Bewährungsstrafe
verurteilt. Ob dieses Urteil im Rahmen vergleichbarer Straftaten liegt, können
und wollen wir gar nicht bewerten. Die Urteilsbegründung allerdings, ist aus
unserer Sicht skandalös.
Eure Rabenmütter
Hamburger Morgenpost vom 23. Juni 2005
Artikel von Stephanie Lamprecht „ Vater würgte Sohn (7)“
Unser Leserbrief, der in einer gekürzten Fassung tatsächlich abgedruckt wurde:
Seit November 2000 gibt es ihn, den § 1632 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Sein
Wortlaut:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,
seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Könnte es sein, dass Herr Alfons Schwarz, seines Zeichens Richter beim
Amtsgericht Hamburg samt seiner Schöffen, von dieser gesetzlichen Regelung noch
nie etwas gehört hat? Der Eindruck drängt sich bei der Lektüre des Artikels
unweigerlich auf. Keine Frage, Eltern sind auch nur Menschen, die aus
Überforderung manchmal falsch handeln. Aber ein Kind wenigstens 15 Sekunden zu
würgen, so dass die Gerichtsmedizin eine Lebensgefahr bescheinigte, das darf
nicht als minderschwerer Fall abgetan werden. Was für eine fatale Botschaft an
alle Erziehungsberechtigten, die nach wie vor der Meinung sind, elterliche
Gewaltanwendung hätte noch keinem geschadet. Im Artikel heißt es „Eine
Provokation durch das Kind sei hochwahrscheinlich“. Wie erbärmlich per
Urteilsverkündung von einem ordentlichen Gericht in einem neuerdings um
Familienfreundlichkeit bemühten Hamburg, einem 7-jährigen Kind die Schuld für
das Tun eines Erwachsenen, noch dazu seines eigenen Vaters, in die Schuhe zu
schieben. Die Urteilsbegründung entbehrt jeglicher Empathie für den kleinen
Jungen und ist einfach nur skandalös!
Mit freundlichem Gruß
Die Mütter von
www.rabeneltern.org