Weinen/Gefühle ernst nehmen
von Dipl.-Psych. Stephan Mayer, Passau
Auszug seines Vortrags zum Thema:
"Erziehung zum psychisch gesunden Menschen"
These 1:
Ein Kind – ob Junge oder Mädchen – hat ein Recht darauf, zu weinen solange es
will. Es will dabei getröstet und verstanden, aber nicht abgelenkt werden.
Dazu ein Beispiel: Ich hatte vor 4 Jahren öfter bei einem 3-jährigen
Jungen Babysitter gemacht, wenn dessen alleinerziehende Mutter abends etwas
unternehmen musste. Der Junge kannte mich gut und mochte mich gern, ich ihn
auch.
Es ist dann beim Babysitten immer wieder zu folgender Szene gekommen:
Der Junge ist um 23 Uhr wieder aufgewacht und hat geweint und geschrieen. Ich
bin hin und hab ihm erzählt: „Deine Mama ist noch nicht da, die ist noch beim
Kindergartenabend. Ich bin doch da, du kennst mich doch.“ Der Junge hat weiter
geweint und geschrieen. Ich habe seine Spielzeugautos hervorgeholt, mit Bällen
jongliert, gesungen und vorgelesen, nichts hat genützt. Der Junge hat geweint.
Immer erst nach einer halben Stunde hat er dann endlich aufgehört zu weinen, wir
haben ein bisschen gespielt und dann hat er sich wieder schlafen gelegt.
So, und jetzt kommt´s. Irgendwann, als der Junge wieder weinend um 23
Uhr aufgewacht ist, ist mir aufgefallen, was ich da immer wieder falsch gemacht
habe, und ich habe ihm jetzt gesagt: „Ich verstehe, dass du weinst, das ist
wirklich traurig für dich, dass deine Mama nicht da ist.“ Der Junge darauf:
„Nimmer traurig.“, hört auf zu weinen, dreht sich um und schläft weiter.
Ich hatte ihm gezeigt, dass ich sein Weinen als berechtigt
annehme, hatte nicht mehr versucht, ihn abzulenken. Und so konnte der Junge mit
dem Gefühl, verstanden worden zu sein (vielleicht auch mit dem Gefühl, in seinem
Traurig-Sein nicht alleine zu sein), wieder beruhigt einschlafen.
Ein weiteres konkretes Beispiel zum Thema Weinen: Ein befreundeter
Vater eines 6-jährigen Jungen hatte beobachtet, wie sich das Kind irgendwo
fürchterlich weh getan hatte, den Schmerz verbiss und nicht weinte. Der Vater
hat zum Sohn gesagt: „Du darfst weinen, das tut gut.“ Der Junge: „Ein Mann weint
doch nicht.“ Der Vater hellhörig, in Gedanken schon auf den Kindergarten
schimpfend, der seinem Sohn wieder solchen Unsinn beigebracht haben könnte,
fragte: „Wer sagt denn so was, ein Mann weint doch nicht?“ Der Sohn. „Niemand,
aber du weinst doch auch nie.“
These 2:
Die Eltern sollten ihr Kind achten, Respekt vor seinen Rechten haben, seine
Gefühle tolerieren und ernst nehmen.
So wie man auch Erwachsene behandelt und selber als
Erwachsener behandelt werden will.
Hierher gehört meine Bitte – Sagen Sie Ihrem kleinen Kind
nie, wenn Sie es bestrafen wollen: „Jetzt hab ich dich nicht mehr lieb.“ Die
Liebe der Eltern ist für die Seele eines kleinen Kindes lebensnotwendig und man
würde es daher mit der Todesstrafe bedrohen, wenn man sagt: „Ich hab dich nimmer
lieb.“ Wenn man versucht sich in die Gefühle eines Kindes hineinzuversetzen,
dann kann man spüren, dass diese Drohung für das Kind eine ähnliche Bedeutung
hat, wie wenn man einem Erwachsenen die Todesstrafe ankündigen würde.
Eine weitere Erläuterung zu „Gefühle ernst nehmen“. Wenn
ein Kind z. B. bei einem Gewitter sagt: „Ich habe Angst.“, dann ist es nicht gut
und auch nicht beruhigend für das Kind, wenn der Erwachsene sagt: „Brauchst doch
keine Angst zu haben.“. Mit diesem Satz wird das Gefühl des Kindes nicht ernst
genommen. Besser wäre es zu sagen: „Ich verstehe, dass du Angst hast, wenn die
Blitze so grell sind und der Donner so laut. Aber ich habe keine Angst, weil ich
weiß, dass nichts passieren kann. Wir haben ja einen Blitzableiter auf dem
Haus.“ Oder Sie können auch sagen: „Ich verstehe, dass du Angst hast. Eigentlich
habe ich auch Angst, wenn der Donner so laut ist, aber ich weiß trotzdem, dass
nichts passieren kann.“
Ich will Ihnen die Wirkung dieses Prinzips vom „Gefühle
ernst nehmen“ an einem Beispiel aus dem Erwachsenenreich verdeutlichen: Stellen
Sie sich vor, Sie haben morgen Führerscheinprüfung und sagen zu einem Bekannten:
„Mensch, ich hab solche Angst vor der Führerscheinprüfung, ich bin ganz
zittrig.“ Welche Antwort des Bekannten hilft Ihnen weiter? Wenn er sagt: Stell
dich doch nicht so an, Du bestehst die Prüfung doch eh.“ Oder wenn er sagt: „Das
versteh ich gut, dass du Angst hast, das ist mir vor meiner Prüfung genauso
gegangen, und dann hab ich’s doch bestanden.“
Dipl.-Psych. Stephan Mayer,
Psychologischer Psychotherapeut
94032 Passau, Gr. Messergasse 4, Tel/Fax: (0049) 0851 35305
email: stephan@psy-mayer.de und
psy-mayer@nusurf.at
homepage: http://www.psy-mayer.de und
http://www.stephanmayer.com