Kindergarten – Pädagogische Konzepte und
Eingewöhnung
von Diplom-Pädagogin Ines Gärtner
Teil 1: Pädagogische Konzepte
Zu Beginn möchte ich die gängigsten pädagogischen Konzepte, die heute in der
Kindergartenpädagogik Anwendung finden, skizzieren.
Der Situationsansatz stellt soziales Lernen und die realen Lebensbedingungen
in den Mittelpunkt. Das alltägliche Leben soll zum Gegenstand des Lernens sowie
Kinder verschiedener Herkunft gefördert werden. Des weiteren zählen altersgemischte Gruppen, Elternmitarbeit, Beteiligung der Kinder an der
pädagogischen Planung (in Form von Mitspracherecht bei der Aufstellung des
Tages- bzw. Wochenplanes) und die flexible Tageseinteilung, die sich an den
Wünschen der Kinder orientiert, zu den Grundprinzipien.
Dieser Ansatz hat inzwischen die herkömmlichen Strukturen des Kindergartens
ersetzt oder zumindest aufgeweicht. Er ist inzwischen der am meisten
praktizierte Ansatz.
Maria Montessori, eine italienische Ärztin, kam aufgrund ihrer Beobachtungen
an behinderten und verhaltensauffälligen Kindern zu der Auffassung, dass das
Kind einen „Bauplan der Seele“ in sich trägt. Es wird sich, wenn ihm eine sog.
vorbereitete Umgebung mit bestimmtem Arbeitsmaterial zur Verfügung steht,
allein, frei und spontan entwickeln können. Der Erzieher sollte Kenntnis von den
sensiblen Phasen der Kinder haben, die Kinder lieben, achten und ihnen dienen.
Es gilt der Grundsatz: „Hilf mir, es selbst zu tun!“ Fehler sollen selbst
erkannt und korrigiert werden dürfen, Erwachsene sind Begleiter, die lernen
müssen, sich überflüssig zu machen und zu beobachten statt einzugreifen.
Grundprinzip der Waldorfpädagogik, deren Begründer R. Steiner war, ist die
Nachahmung. Dem Erzieher/Erwachsenen kommt eine ganz besondere Vorbildfunktion
zu – er ist natürliche Autorität. Im Kindergarten zeigt sich das vor allem durch
sinnvolle, durchschaubare Tätigkeiten des Erziehers, die Kinder zur Nachahmung
anregen sollen. Der kindliche Erkenntnisweg vollzieht sich zuerst über das
Handeln, dem Fühlen und Denken folgen. Deshalb sind Ermahnungen und Strafen etc.
wirkungslos, das vorbildhafte Tun ist wichtig. Zum Waldorfkindergarten gehören
außerdem eine feste Strukturierung, ein Rhythmus (auch bei Erzählungen,
Puppenspielen, Liedern etc, die regelmäßig wiederholt werden), Gestaltung von
Jahresfesten (natürliche Religiosität der Kinder) sowie künstlerische und
handwerkliche Tätigkeiten. Ganz wichtig ist die partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit den Eltern.
Im Mittelpunkt der Freinetpädagogik stehen die Bedürfnisse des Kindes. Es
soll sich ausdrücken können, und seine Andersartigkeit von den Erwachsenen
respektiert werden. Experimentieren und die produktive Beteiligung, sprich
Arbeit, an der Gestaltung des Alltags sind Eckpfeiler dieser pädagogischen
Richtung. Das drückt sich in den meisten Kindergärten in der Einrichtung von
Ateliers und Werkstätten aus, die meist eigenverantwortlich von den Kindern
geleitet werden und zu denen, ohne „Kontrolle“ der Erzieher, der Zugang (fast)
jederzeit möglich ist. Den Kindern wird Vertrauen entgegengebracht, und es
erfolgt kein äußeres Lenken durch Erwachsene. Kinder dürfen ihrem individuellen
Rhythmus und dem eigenen Lebensweg folgen. Für die Erzieher bedeutet das ein
Umdenken. Sie sind Beobachter, die herausfinden sollen, was Kinder wünschen und
ihnen nicht aufzwingen, was sie tun sollten.
Janusz Korczak verstand sich als Anwalt des Kindes und lebte diese
Überzeugung – er begleitete „seine“ Kinder bis in die Gaskammern von Treblinka.
Er sprach sich für die Formulierung und Durchsetzung der Kinderrechte aus und
forderte von den Erwachsenen, durch die Kinder zu lernen, ihnen Eigenständigkeit
zuzugestehen, mit Respekt zu begegnen, sie zu begleiten - als Partner, nicht
als „Führer“. Das Konzept dieser Kindergärten kommt vor allem durch den anderen
Umgang der Erzieher mit den Kindern zum Ausdruck. Das manifestiert sich u. a. in
der Mitbestimmung der Kinder auf Kinderkonferenzen, Erstellen von
Kindergartenzeitungen, Aufgabenplänen, „Schwarzem Brett“ für Kinder.
Das offene Konzept ist vor allem durch Ansätze der Reggio-Pädagogik und Ideen
Korczaks geprägt. Formen dieser Arbeit sind offene Gruppen, offene,
gruppenübergreifende Angebote und offenes Arbeiten in Funktionsräumen. Offene
Gruppe bedeutet, dass das Kind keiner festen Gruppe angehört. Jede Erzieherin
ist verantwortlich für einen Raum, innerhalb derer die Kinder sich frei bewegen
können. Trotz des Fehlens fester Gruppenstrukturen bilden sich meist kleinere
Gruppen in Eigenverantwortung der Kinder. Offene, gruppenübergreifende Angebote
verfügen zwar grundsätzlich über feste Gruppen, bieten aber in relativ
regelmäßigen Abständen gruppenübergreifende Aktivitäten an, zwischen denen die
Kinder frei wählen können. Das offene Arbeiten in Funktionsräumen beinhaltet,
dass alle Flächen und Räume des Kindergartens genutzt werden, um diese zu
speziellen Interessensräumen umzugestalten. So gibt es verschiedenste Angebote,
aufgeteilt in Räume, die allen Kindern zugänglich sind und von Erzieherinnen
nach ihrem jeweiligen Interessensgebiet betreut werden. Grundannahmen dieser
Pädagogik sind das selbstbestimmte Lernen durch Einsicht und die
Eigenverantwortlichkeit des Kindes, das sich seine Aktivitäten nach Interesse
sucht und Entscheidungen selbst treffen kann und will. Unterstützung findet
dieses Konzept durch neueste naturwissenschaftliche und
entwicklungspsychologische Erkenntnisse, die grob zusammengefasst folgendes
postulieren: Kinder sind Persönlichkeiten, die sich individuell, ihren eigenen
Vorstellungen entsprechend, entwickeln. Es gibt Zeitfenster, innerhalb derer
sich bestimmte Fähigkeiten ausbilden; das Kind wird diese – ohne Anleitung –
nutzen. Der Erwachsene (in dem Fall: der Erzieher) ist wiederum Beobachter und
Begleiter, der sich geduldig und empathisch im Hintergrund hält, gegebenenfalls
auf die Wünsche der Kinder reagiert und die Umwelt gemäß den Bedürfnissen der
Kinder gestaltet.
Fazit
Allen Konzepten ist die Achtung des Kindes gemeinsam, was sich in sehr
unterschiedlichen Arbeitsweisen und –materialien zeigt. Wichtig ist die
Zusammenarbeit mit den Eltern, weil diese Konzepte eine völlig andere Sicht auf
das Kind mit seinen Bedürfnissen haben. Erziehungsziele und –methoden sollen den
Eltern nahegebracht werden, sie bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen.
Aber auch einzelne Aspekte der pädagogischen Strömungen fließen in die
bereits vorhandenen (herkömmlichen) Kindergartenkonzepte ein. Vor allem der
Situationsansatz, komplett oder durch einzelne Punkte, wird inzwischen in fast
allen Kindergärten realisiert.
Die praktische Umsetzung dieser Konzepte sieht sehr unterschiedlich aus. So
scheint besonders die Montessoripädagogik in einigen Kindergärten sehr
vereinfacht angewandt zu werden. Es reicht nicht, die Materialien
bereitzustellen, wenn die Sichtweise vom Kind keinen Eingang findet (vgl.
Becker-Textor: Erziehung zur Selbständigkeit... 2003).
Auch hier ist also der kritische Blick der Eltern gefragt, denn Konzept und
Verwirklichung unterscheiden sich oft sehr deutlich voneinander.
Teil 2: Eingewöhnung
Noch immer plädieren viele ErzieherInnen für eine sehr kurze
Eingewöhnungszeit, vor allem bei den älteren Kindern. Argumente dafür sind u. a.,
dass die Eingewöhnung älterer Kinder gewöhnlich unproblematischer und kürzer
verlaufe und Eltern die Eingewöhnung durch ihre Präsenz behinderten – sie
könnten nicht loslassen. Vielen Eltern scheint dies schlüssig. Trotz allem sind
diese oft vorgebrachten Argumente falsch.
Erstens ist die Eingewöhnung unabhängig vom Alter, sondern eher an
Temperament und Verarbeiten der Trennung gebunden. Und zweitens ist es Fakt,
dass auch Eltern diese –meist erste- Trennung von ihrem Kind verkraften müssen.
Erst wenn sie dies wirklich getan haben, werden sie guten Gewissens ihr Kind
übergeben können. Diese Zeit des Übergangs sollte Kindern und Eltern zugestanden
werden.
Betrachten wir als erstes die rechtliche Lage.
Eltern sind die Sorgeberechtigten, die ihr Kind betreuen lassen
wollen/müssen. Sie als Sorgeberechtigte bezahlen für die Betreuung ihrer Kinder.
Das bedeutet, dass Kindertagesstätten eine Leistung erbringen (müssen), die den
Wünschen der Eltern (gewöhnlich) zu entsprechen hat. §22 Abs. 2 Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG) dazu: „Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und
Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und
organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.“
§22 Abs.3 KJHG regelt gar ein Mitentscheidungsrecht der Eltern bei
grundsätzlichen organisatorischen und pädagogischen Belangen.
Für Eltern bedeutet dies in der Praxis vor allem folgendes:
- Eltern geben ihr Sorgerecht nicht für die Dauer der Kindergartenbetreuung
an die Erzieherinnen ab und haben das Recht (und übrigens auch die Pflicht -
zum Wohl des Kindes) eine Eingewöhnung nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu
gestalten.
Erziehungsarbeit im Kindergarten erfüllt einen familienergänzenden und nicht
-ersetzenden Bildungsauftrag.
- Eltern haben ebenso das Recht, grundsätzliche pädagogische Wünsche zu
äußern. Das betrifft vor allem die Erziehungsmethoden.
Für die meisten Kinder und ihre Eltern ist der Übergang in den Kindergarten
auch die erste Trennung. Übergänge/Trennungen sind immer von starken Emotionen
und typischen Stressreaktionen, wie Weinen, Angst, Rückzug, begleitet. Deshalb
ist es wichtig, Kinder möglichst früh auf den bevorstehenden Kindergartenbesuch
vorzubereiten, anfangs nur kürzere „Besichtigungen“ durchzuführen, um dann die
Zeit langsam zu steigern. Bilderbücher und Gespräche über den Kindergarten
erleichtern ebenso den Start in einen neuen Lebensabschnitt. Erst wenn sich ein
Vertrauensverhältnis zwischen Kind und Erzieherin entwickelt hat, und das Kind
sich sichtlich wohl fühlt, sollte man –nach vorheriger Absprache mit dem Kind
und nicht heimlich- die Einrichtung verlassen. Auch hier sollten die Zeiten
langsam gesteigert werden. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass man in
dieser Zeit erreichbar ist.
Das Kind braucht am Anfang dieses neuen Lebensabschnittes also vor allem zwei
Dinge: die Begleitung einer Vertrauensperson und Verlässlichkeit.
Soweit zur Theorie. Die Praxis sieht leider meist anders aus. So ist es zwar
in den meisten Kindergärten inzwischen Standard, eine Eingewöhnung einzuräumen.
Gleichzeitig werden daran oft unsinnige Zeitaussagen gekoppelt und es ist
üblich, die Eltern mit Aussagen wie „Überbehütung“, „Nicht-Loslassens-Können“
und „fehlende Kindergartenreife“ unter Druck zu setzen. Dazu kommt meist noch
der argwöhnische Blick vieler anderer Eltern, die ihrem Kind keine solche Zeit
des Abschieds und des Übergangs zugestehen konnten/wollten.
Deshalb ist es sehr oft notwendig, auf seine Rechte klar und deutlich
hinzuweisen und zu wissen, dass sich eine Eingewöhnung sehr wohl über Monate
erstrecken kann.
Zum Schluss einige Bemerkungen dazu, woran man einen qualitativ guten
Kindergarten erkennen kann. Wichtigster Punkt ist in diesem Fall nicht das
pädagogische Konzept, sondern in erster Linie der persönliche Umgang mit Kindern
und auch ihren Eltern. Er sollte geprägt sein von Respekt, Sensibilität, Wärme
und Fürsorge. Nur durch persönliche Beobachtung lässt sich die fachliche und
persönliche Kompetenz der Erzieherin beurteilen. Wie beispielweise werden
Regelverletzungen beurteilt und geahndet? Werden bedenkliche Methoden, wie
„Stiller Stuhl“ und „Auszeit“, angewandt? Oder werden Kinder trotz ihrer Fehler
respektiert und diese nicht als Charaktermängel, sondern natürliche
Entwicklungsschritte betrachtet?
Der Kontakt zu den Eltern sollte vor allem durch Transparenz geprägt sein.
Außerordentlich wichtig ist die Einbeziehung der Eltern in die
Kindergartenarbeit. Der obligatorische Elternabend ist nicht ausreichend, um
persönliche Gespräche zu fördern und individuelle Konflikte anzusprechen. §22
Abs.3 KJHG dazu: „Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den
Einrichtungen tätigen Fachkräfte und Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten
zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind in
wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen.“
Wichtig und notwendig ist der Austausch über Erziehungsziele und –methoden.
Für das Kind ist es von Bedeutung, dass sich Eltern und Erzieher weitgehend
einig sind. Manchmal sind Kompromisse nötig, aber grundsätzliche Forderungen
sollten Eltern klar stellen und auf deren Einhaltung auch bestehen.
Womit ich beim pädagogischen Konzept wäre. Außer der oben vorgestellten
pädagogischen Ansätze gibt es ein paar wesentliche Punkte der pädagogischen
Arbeit, die von Bedeutung sind. So sollte es außer einem Jahres- und Wochenplan
einen Tagesplan geben, an dessen Aufstellung die Kinder beteiligt sind. Das
zeigt zum einen den Respekt vor den Bedürfnissen der Kinder und zum anderen
Flexibilität im Umgang mit Plänen, Konzepten, etc. Außerdem ist ein ausgewogenes
Verhältnis von freiem Spiel und Beschäftigungen sinnvoll. Damit bleiben die
typisch kindlichen Verhaltensweisen, zu denen Forschungsdrang & Selbsttätigkeit
gehören, erhalten. Arbeit in Kleingruppen, um den individuellen Wünschen der
Kinder gerecht zu werden, wäre wünschenswert.
Womit ich bei einem weiteren wichtigen Aspekt, der Gruppengröße und –zusammensetzung,
wäre. Eine Fachkraft sollte maximal 10 Drei-, Vier- oder Fünfjährige betreuen,
die gesamte Gruppe sollte bei den über 3jährigen maximal 16-20 Kinder umfassen.
- Altersgemischte Gruppen sind vorteilhafter als altershomogene
Gruppen, da es eine gegenseitige Förderung und Anregung gibt, und typische
altersspezifische Auffälligkeiten eher gemindert werden.
- Es sollte gewährleistet sein, dass Kinder verlässliche AnsprechpartnerInnen, sprich Bezugspersonen, haben, die nicht ständig - aufgrund
eines Schichtplanes - wechseln.
- Wichtiger als die Raumgröße ist die Raumgestaltung. Die Art und
Qualität des Spielzeugs, nicht die Menge, ist ausschlaggebend, damit Kinder
kreativ spielen können. Es sollten außerdem verschiedene Spielecken sowie
Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein.
- Einer der wichtigsten Punkte sei ganz am Schluss genannt: das
Interesse der Erzieherin an der Herkunft des Kindes, seinen Interessen,
Eigenarten, Verhaltensweisen. Nur durch dieses Wissen ist es möglich, empathisch
auf das Kind eingehen zu können, weil die Ursachen für ein bestimmtes Verhalten
verständlich sind. Eltern sollten deshalb darauf achten, dass statt eines kurzen
Anmeldegespräches ein ausführliches Aufnahmegespräch geführt wird. Zum einen, um
mögliches Fehlverhalten des Kindes aus seiner Geschichte erklären und adäquat
reagieren zu können und zum anderen, um Erziehungsziele und –methoden abklären
zu können.
© Diplom-Pädagogin Ines Gärtner für rabeneltern.org, 2003
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