Recht auf gewaltfreie Erziehung
ein Kommentar von eulalie für rabeneltern.org
Seit dem 2. November 2000 ist es amtlich – im Bundesgesetzblatt
wurde ein Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung bekannt
gegeben. Artikel 1, Ziffer 3 regelt, dass § 1631 Abs. 2 Bürgerliches
Gesetzbuch wie folgt geändert wird:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende
Maßnahmen sind unzulässig.“
Zur Begründung hieß es: Die Anwendung körperlicher Gewalt sei in
Familien in Deutschland weit verbreitet. Untersuchungen belegten einen
eindeutigen Zusammenhang zwischen in der Familie erlittener und von Jugendlichen
ausgeübter Gewalt.
Aus unserer Sicht ist diese gesetzliche Regelung längst überfällig. Jetzt gilt
es dafür zu werben, dass in der breiten Bevölkerung auch eine Akzeptanz dafür
erreicht wird, Kindern mit Respekt und Achtung vor ihrer Persönlichkeit zu
begegnen. Viele werden sich einverstanden erklären: „Selbstverständlich schlage
ich mein Kind nicht!“
Dennoch, der Gesetzgeber gibt sich damit allein nicht zufrieden
und wir Eltern sollten es auch nicht tun. Wie reden wir mit unseren Kindern?
Welche Worte benutzen wir und in welchem Tonfall? Welche Konsequenzen und
Strafen drohen wir an oder setzen sie gar um? Stiller Stuhl, Ignorieren, kein
Abendbrot oder gar Schreien lassen zum Einschlafen oder in der Nacht, denn dem
Kind fehlt ja sonst nichts. Niemand ist perfekt. Eltern sind bloß Menschen,
deren Nerven reißen können.
Aber eins sollte uns allen spätestens jetzt klar sein: Wer gegen
ein Gesetz verstößt, der muss damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu
werden!
© Rabeneltern.org 2003